2 Irrtümer & die Lösung

Lieber Windkraftgegner, Du hast bis hierher geduldig gelesen - geh auch den Rest des Weges mit uns mit:

Wir haben nachgerechnet und können deshalb nachweisen, dass „moderne WEA“ im hörbaren tieffrequenten Bereich eine Dominanz aufweisen;

die Pegel übersteigen die nach TA Lärm 7.3 erlaubten Werte im Umkreis von mindestens 1.500 bis 1.800 Meter. Die Anlagen sind also aufgrund der zu geringen Abstände zu Wohngebieten - anders als in unvollständigen „Gutachten“ beteuert wird - NICHT genehmigungsfähig!

Unsere mehrfachen Nachfragen nach bestimmten Pegeln stoßen bei den Behörden auf vehementen Widerstand: Obwohl widerlegt, wurden uns wiederholt unpassend subsumierte Paragrafen wie Knüppel zwischen die Beine geworfen, eine Emailadresse auf Spam gesetzt, und die wichtigsten Daten trotz unseres mehrfachen Hinweises auf den Umfang der Prüfungspflichten der Behörden OHNE Begründung vorenthalten. Wir wissen, warum!

Und JETZT kommst Du mit Deinem Beitrag ins Spiel - entweder mit einem Mitgliedsbetrag, und/oder mit einer (kräftigen) Spende, oder - weil Du als besonders Betroffener sehr nahe an den geplanten Windrädern wohnst - mit (D)einem Eilantrag, der bis 25.06.2026 ausgearbeitet sein muss.

In den Vorranggebieten HN_14_II & HN_13_II bist Du in bestimmten Gebieten von Berwangen, Richen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, und den Aussiedlungen zwischen Fürfeld und MBH besonders betroffen. Du kannst auf unseren Seiten alle Möglichkeiten wahrnehmen: Mitglied werden, spenden, und per Email einen Rückruf anfordern, um weitere Info für den Eilantrag zu bekommen. Die Kosten für die Eilanträge möchten wir als Bürgerinitiative bestreiten!

Wir haben gute Chancen, die Windräder vorerst, dann für immer aufzuhalten - aber nur, wenn Du mitmachst!

Die Eilanträge müssen - wie gesagt - bis zum 25.06.2026 ausgearbeitet sein!