Jetzt ist es bereits Morgen. Heute war gestern. Bagger, Betonmischer und Krane rollen an.
Alleine für den Weg von der nächstgelegenen Straße zu den Betonfundamenten müssen evtl. hektarweise Wald gerodet, weitere Grundstücke verschandelt werden. Laut Baugesetzbuch (BauGB) oder Energierecht (EnWG) kann der Staat eine „beschränkte dingliche Duldungspflicht“ anordnen - oder Dich enteignen - wenn Dein Wald dem Wegebau im Wege steht.
Doch auf jeden Fall wird ausgekoffert, verdichtet, versiegelt, geschottert und geteert werden, sodass später auch 100 Meter lange Lkw mit den Rotorblättern durchkommen. Du magst das nicht glauben? Hier ein Größenvergleich zwischen Windrädern, die laut Betreiber im Windpark Harthäuser Wald stehen, und den Anlagen, die für das „Vorranggebiet“ HN_14_II zwischen Berwangen und Richen geplant sind:
Folge dem Link zum Harthäuser Wald und lenke Deine Aufmerksamkeit auf den langen Schatten bzw. den Schattenschlag, dann nochmals auf den Größenvergleich: uns blüht sehr „viel Größeres“!
Doch nicht nur wegen des Schattenwurfs besteht dringender Handlungsbedarf!
WAS + WIE + WARUM Du mit uns ZUSAMMEN - mit hoher Erfolgsaussicht - Gegenwind machen kannst - vor allem hinsichtlich der Lärmemissionen - erfährst Du auf der nächsten Seite.